Gewerbelegitimationskarte beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.


Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.


Weitere Informationen

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle(n)