Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung beantragen


Allgemeine Informationen

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.


Voraussetzungen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zuständige Stelle

Landkreis


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle(n)