Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.


Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.


Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt 1 Berlin.
 


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt