Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen beantragen


Allgemeine Informationen

Auch Menschen mit Behinderungen sollen nach Möglichkeit in „regulären“ anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

Wenn für Sie oder ein von Ihnen betreuter Mensch mit Behinderung, wegen der Art und Schwere der Behinderung für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommen, trifft die zuständige Stelle (beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer) auf Antrag besondere Ausbildungsregelungen.

Wenn bereits solche Regelungen für den gewünschten Beruf in Ihrer Region getroffen wurden, müssen Sie keinen Antrag stellen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat für einige Berufe bereits Empfehlungen für sogenannte Fachpraktiker-Berufe getroffen, diese müssen allerdings auch in Ihrer Region anerkannt sein. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab bei der für Ihre Region und den gewünschten Beruf zuständigen Stelle, ob es so eine Regelung schon gibt. Zuständige Stellen sind je nach Beruf beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerks- oder Landwirtschaftskammern.

Das Verfahren für neue Regelungen setzt die Beteiligung verschiedener Gremien und Einrichtungen – auch außerhalb der Kammer - voraus und benötigt daher längere Zeit, in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Von der Antragstellung, der Vervollständigung der benötigten Informationen und Unterlagen, der Klärung von Details, der Eignungsfeststellung an der Ausbildungsstelle, der Diskussion und Beschlussfassung im Berufsbildungsausschuss der Kammer, der Genehmigung durch das zuständige Landesministerium und die anschließende Veröffentlichung sind nach den gesetzlichen Vorgaben eine Vielzahl an Stationen zu absolvieren.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen


Bearbeitungsdauer

Das Verfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.


Zuständige Stelle

Je nachdem, welche Ausbildung Sie absolvieren möchten, sind verschiedene Kammern zuständig. Kammern sind zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer etc.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Vor Antragstellung sollten Sie sich von einem Ausbildungsberater in Ihrer Kammer beraten lassen, ob eine reguläre Berufsausbildung möglich ist oder ob es bereits eine passende Ausbildungsregelung in Ihrer Region gibt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

11.11.2020

Zuständige Stelle(n)

Kammern in Sachsen-Anhalt