Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin Europäisch - Entlassung aus der RA-Kammer beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.


Anträge / Formulare

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein


Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)


Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt