Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin Europäisch - Entlassung aus der RA-Kammer beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.
Voraussetzungen
- Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
Fristen
- keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Anträge / Formulare
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Verfahrensablauf
Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)
Fachlich freigegeben am
12.05.2021Zuständige Stelle(n)
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt