Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen


Allgemeine Informationen

Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.


Voraussetzungen

Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.


Erforderliche Unterlagen

Keine


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.


Bearbeitungsdauer

Keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:

Beantragung im Online Dienst:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage

§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html

§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)


Fachlich freigegeben am

10.05.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)