Steuerfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren beantragen


Allgemeine Informationen

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle

Finanzamt


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Finanzamt Merseburg
Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt