Steuerfreibeträge für Hinterbliebene beantragen


Allgemeine Informationen

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.


Voraussetzungen

Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 


Erforderliche Unterlagen

Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen.
Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Renten­versicherung genügt nicht als Nachweis.


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle

Finanzamt


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senator für Finanzen Bremen


Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Finanzamt Merseburg
Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt