Parkausweis für Handwerksbetrieb und Pflegedienst beantragen


Allgemeine Informationen

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.


Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.


Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.


Gebühren (Kosten)


Fristen

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.


Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden


Zuständige Stelle

die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.


Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg


Fachlich freigegeben am

11.08.2020

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Allgemeines Ordnungsrecht/Bußgeldverfahren/Datenschutz
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt