Europawahl durchführen


Allgemeine Informationen

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.


Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr


Bearbeitungsdauer

entfällt


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

16.10.2020

Zuständige Stelle(n)