Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.


Voraussetzungen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie


Erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl


Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen


Zuständige Stelle

Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren; sofern Sie nie in Deutschland gemeldet waren, das Bezirksamt Berlin Mitte


Anträge / Formulare

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.


Verfahrensablauf

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt