Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag im Original, der


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl


Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gemeinde.


Verfahrensablauf

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt