Beschädigtenversorgung für Inhaftierte beantragen


Allgemeine Informationen

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.


Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft


Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.


Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten


Anträge / Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)