Registrierung als Futtermittelunternehmer beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, müssen Sie sich registrieren lassen.

Sie sind Futtermittelunternehmer, wenn Sie

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten


Fachlich freigegeben am

07.04.2022

Formulare


Zuständige Stelle(n)

SG Veterinärwesen
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt