Abwasserabgabe reduzieren


Allgemeine Informationen

Leiten Sie Abwasser in ein Gewässer ein und haben Sie Aufwendungen oder Investitionen für eine der folgenden Maßnahmen getätigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verrechnen:

Dadurch können Sie die zu zahlende Abwasserabgabe gegebenenfalls reduzieren.

 

Verrechenbar sind dabei die entstandenen Aufwendungen beziehungsweise Investitionen mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Anlage geschuldeten Abgabeoder der Abgabe für die entfallende Einleitung und die aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage. Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt Tag genau. Eine Verrechnung des - bedingt durch eine Überschreitung eines Überwachungswerts - erhöhten Teils der Schmutzwasserabgabe scheidet aus.


Voraussetzungen

Eine Erklärung auf Verrechnung setzt voraus, dass Sie im Verrechnungszeitraum eine Abgabe zu zahlen beziehungsweise bereits gezahlt haben und Ihnen Aufwendungen entstanden sind beziehungsweise Sie Investitionen getätigt haben.


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

 

Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:


Gebühren (Kosten)

Die Höhe des verrechenbaren Betrags richtet sich nach der Höhe der auf den Verrechnungszeitraum (innerhalb eines Zeitraumes von maximal drei Jahren vor der vorgesehenen Inbetriebnahme) entfallenden Abwasserabgabe sowie der Höhe der Investitionen.

Gebühren/Auslagen für die Bearbeitung des Antrags fallen nicht an.


Fristen

Die Verrechnung kann vom Abgabepflichtigen erklärt werden, sobald er für die Maßnahme, welche eine Frachtminderung erwarten lässt, Investitionen getätigt hat (Bauphasenprivileg).

Die Verrechnung ist vom Abgabepflichtigen spätestens bis zum 31.3. des auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalenderjahres zu erklären.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Erklärung und der Unterlagen.


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Gernot Kruse
Telefon 0345 514-2862
Telefax 0345 514-2798