Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen


Allgemeine Informationen

Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.

Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.

Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.


Voraussetzungen

Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen


Gebühren (Kosten)

Gebühr 98,00 EUR

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.


Fristen

Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.


Bearbeitungsdauer

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.01.2022

Zuständige Stelle(n)