Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Inland beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR

Bemerkung:

Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird


Fristen

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständige Stelle(n)