Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

10.03.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Gebühren (Kosten)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Allgemeine Informationen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)