Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage


Allgemeine Informationen

Luftschadstoff-Emissionen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosystemen vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann hierdurch belastet werden.

Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter industrieller Anlagen müssen Sie daher regelmäßig die von ihren Anlagen ausgehenden Luftschadstoff-Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde erklären.

Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre (bis zum 31.05 des dem Erklärungsjahr folgenden Jahres) in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Emissionserklärung enthält Informationen über relevante Luftverunreinigungen, also über die

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt Auskunft, welche Betriebe eine Emissionserklärung abgeben müssen.

Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Emissionserklärung abzugeben (§ 27 BImSchG).

Beachten Sie dazu bitte folgende Voraussetzungen:


Emissionserklärung online einreichen:

Für eine Vereinfachung der elektronischen Berichterstattung zu Umweltdaten können Sie als berichtspflichtiger Betrieb Ihre Daten online über die "Betriebliche Umweltdatenberichterstattung" (BUBE) übermitteln. BUBE wird als Kooperation der 16 Länder und des Bundes unter der Verwal¬tungsvereinba¬rung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Der erforderliche Inhalt der Emissionserklärung ist durch § 3 und den Anhang der 11. BImSchV festgelegt.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen


Verfahrensablauf

Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU)


Fachlich freigegeben am

07.02.2022

Zuständige Stelle(n)

SG Immissionsschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt