Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Mobiler-ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.

Für die Verlängerung sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Mobiler-ICT-Karte zu erfüllen, insbesondere dass Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.

Die Mobiler-ICT-Karte wird grundsätzlich für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Gesamtaufenthalt in Deutschland darf jedoch bei Führungskräften und Spezialisten drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der weiteren Ausübung der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt.


Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:


Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


Gebühren (Kosten)

Gebühr: 70 Euro

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.


Fristen

Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Mobiler ICT-Karte sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Mobiler-ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde.

Die Mobiler-ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.

Widerspruchsfrist: 1 Monat


Bearbeitungsdauer

Dauer: ca. 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Zuständige Stelle(n)