Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.09.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.

Gebühr
53 EUR (FIX)

Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.

Gebühr
104 EUR (FIX)

Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 511.


Allgemeine Informationen

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Weitere Informationen

Wenn Sie bereits einmal das Antragsverfahren für die Ausstellung einer Wertmarke durchlaufen haben, wird Ihnen automatisch zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit ein Informationsschreiben übermittelt. Dieses enthält einen Antrag für die Ausstellung eines neuen Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke bzw. Angaben zur Überweisung des Eigenanteils. Nach Eingang des Antrages bzw. der Zahlung wird Ihnen ein neues Dokument übersendet.


Bearbeitungsdauer


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Schwerbehindertenfeststellung
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt