Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben


Allgemeine Informationen

Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.

Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.


Voraussetzungen

Objekt muss herrenlos sein:

Marktgängige Objekte:


Erforderliche Unterlagen

Keine.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

19.08.2022

Zuständige Stelle(n)