Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen


Allgemeine Informationen

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.


Voraussetzungen

Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung Mit dieser Bewilligung dürfen Sie:


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachen-Anhalt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

und

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)