Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren


Allgemeine Informationen

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.


Voraussetzungen

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen


Erforderliche Unterlagen

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Die jeweilige Ordnungsbehörde.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)


Fachlich freigegeben am

24.05.2022

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Allgemeines Ordnungsrecht/Bußgeldverfahren/Datenschutz
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

Stadt Querfurt - Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt