Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss


Allgemeine Informationen

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.


Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstelle


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

08.03.2024;10.07.2023

Verfahrensablauf

Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.


Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)