Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen


Allgemeine Informationen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Zuständige Stelle(n)

Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Adresse
Domplatz 1-3
48143 Reg.-Bez. Münster