Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)


Allgemeine Informationen


Voraussetzungen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Keine


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Dauer: bis 8 Wochen

Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
 


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Anträge / Formulare

Keine


Verfahrensablauf

Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz  können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

Schriftlicher Ablauf:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage

§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg 

Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)


Fachlich freigegeben am

02.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt