Befreiung vom Semesterbeitrag beantragen


Allgemeine Informationen

Alle immatrikulierten Studierenden unterliegen der Beitragspflicht ihrer Hochschule. Jedes Studenten-/Studierendenwerk und jede Studierendenschaft erlässt eine Beitragsordnung. In dieser Ordnung sind die Regeln für die Beitragsbefreiung festgelegt. Diese unterscheiden sich je nach Studenten-/Studierendenwerk und Studierendenschaft.


Voraussetzungen

Sie können sich von dem Semesterbeitrag befreien lassen, wenn ein an Ihrer Hochschule anerkannter Ausnahmegrund auf Sie zutrifft.

Sie können sich aus folgenden Gründen vom Semesterbeitrag befreien lassen:


Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Befreiung sind unterschiedliche Nachweise erforderlich.


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Hochschule.


Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Semesterbeitrag können Sie direkt bei Ihrer Hochschule beantragen. Informieren Sie sich an Ihrer Hochschule über die dort anerkannten Ausnahmegründe, benötigten Nachweise und den konkreten Ablauf.

  1. Den Antrag zur Befreiung finden Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule.
  2. Sie füllen den Antrag online oder analog aus.
  3. Sie reichen den Antrag bei Ihrer Hochschule ein.

Rechtsgrundlage

Die jeweiligen Beitragsordnungen der Studenten-/Studierendenwerke und der Studierendenschaften der Hochschulen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

29.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Hochschulen in Sachsen-Anhalt