Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kostenhöhe: variabel von 100 bis zu 1.000 


Fristen

vor der erstmaligen Begasung


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.


Rechtsgrundlage

§15d Absatz 1 i.V.m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Zuständige Stelle(n)