Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen


Allgemeine Informationen

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro


Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Anträge / Formulare

Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.


Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.


Rechtsgrundlage

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Zuständige Stelle(n)