Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro


Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage

§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)