Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen


Allgemeine Informationen

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.


Voraussetzungen

Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)