Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung


Allgemeine Informationen

Mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen inländischen Berufsqualifikation können Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben. Vor der Niederlassung müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register. 

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die ausübende Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

Als Qualifikationsnachweis kommt neben einer entsprechenden Meisterqualifikation in Frage mit einem Zeugnis über eine bestandene Prüfung zur geprüften Industriemeisterin beziehungsweise zum geprüften Industriemeister.

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Einzelunternehmen: 

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften:

Bei juristischen Personen:

Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:


Gebühren (Kosten)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Bearbeitungsdauer

Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.


Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle online oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.

Hinweise zum Online-Antrag


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)