Eintragung von Personen mit Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz in die Handwerksrolle beantragen


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes Gewerbe niederlassen.

Dafür müssen Sie zuvor Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und praktische Berufserfahrung im Rahmen der Ausnahmebewilligung anerkennen und sich mit der erteilten Aufnahmebewilligung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Ausnahmebewilligung müssen Sie vor der Eintragung separat beantragen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Neben dem Betrieb wird die Betriebsleitung in der Handwerksrolle verzeichnet. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen verfügen, um das zulassungspflichtige Handwerk auszuüben.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Voraussetzungen

Im Rahmen einer Ausnahmebewilligung wurden die Berufserfahrung oder Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder erfolgte Ausgleichsmaßnahmen für das einzutragende Handwerk anerkannt.


Erforderliche Unterlagen

Einzelunternehmen:

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):

Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften

Juristische Personen

Gemeint sind:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG),

Aktiengesellschaft (AG),

eingetragene Genossenschaft (eG):

Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)

für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters 

bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers 

Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)

Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:

Betriebsleitererklärung

Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)

Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung

Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt.


Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)