Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Erlaubnis, um Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen.

enerell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).

Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Zu erlaubnispflichtig werden alle Waffen gezählt, die keine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis sind. Eine ausführliche Liste der Waffen, für deren Erwerb und Besitz Sie eine Waffenbesitzkarte benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen, müssen Sie

nachweisen.


Voraussetzungen

In diesen Fällen müssen Sie nur geeignete Nachweise vorlegen.
 


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde. Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
 


Anträge / Formulare

Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt

Formulare vorhanden: nicht bekannt

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration


Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt