Handwerksrolleneintragung mit Meisterprüfungszeugnis


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich nach der erfolgreichen Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk als stehendem Gewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Voraussetzungen

Sie, der oder die für die technische Leitung des Betriebes verantwortliche persönlich haftende Gesellschafterin oder Gesellschafter oder Ihre Betriebsleitung benötigen eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung

mit dem Sie sich als stehendem Gewerbe selbständig machen wollen.


Erforderliche Unterlagen

Bei Einzelunternehmen:

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):

Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften:

Bei juristischen Personen:

Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters müssen Sie zusätzlich einreichen:

Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren genannten Unterlagen auch für diese vorlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben wollen.


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt.


Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)