Eintragung in die Handwerksrolle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder Technikerabschluss


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register. 

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Üben Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke aus, ob in Teilen oder im Ganzen, müssen Sie jedes Handwerk einzeln in die Handwerksrolle eintragen lassen. Des Weiteren ist in der Handwerksrolle die Betriebsleitung erfasst. Diese übernimmt die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs. Sie muss über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. 

Als Betriebsleitung kommen in Frage: 

jeweils mit entsprechenden Qualifikationen.

Als Qualifikationsnachweis für die Betriebsleitung kommt neben einer entsprechenden Meisterqualifikation in Frage:  

Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Einzelunternehmen: 

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften:

Bei juristischen Personen:

Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: 

Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren Unterlagen auch für diese vorlegen. Beispielsweise, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben.


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Bearbeitungsdauer

Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt.


Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. 

Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)