Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler


Allgemeine Informationen

Mit dem anerkannten Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler und einer der Meisterprüfung gleichgestellten Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben. Sie müssen sich vor der Niederlassung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Einzelunternehmen:

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):

Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften

Bei juristischen Personen


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt.


Anträge / Formulare

Beratung durch Ihre Handwerkskammer – Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de

Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer einreichen.

Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)