Jugendgerichtshilfe beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe (bei den Jugendämtern) Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt wenden. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind vielfältig, so:


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

SG Sozialer Dienst
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)
Adresse
Kirchplan 1
06268 Querfurt, Stadt