Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln


Allgemeine Informationen

In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden. Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag


Gebühren (Kosten)

kostenlos


Bearbeitungsdauer

sofort


Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt schriftlich (formlos).


Weitere Informationen

Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.


Rechtsgrundlage

Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt
Glücksspielstaatsvertrag 2021 v. 29.10.2020 (GVBl. LSA 2021 S. 160,168)
Glücksspielgesetz v. 27.09.2012


Zuständige Stelle(n)