Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungs-versuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.


Voraussetzungen

Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll. Folgende Paare werden gefördert:

Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

variabel


Fristen

Der Zuschuss muss vor dem Beginn der Behandlung beantragt werden. Die Behandlung darf erst nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle

Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesjugendamt - Familie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
(Landesjugendamt)