Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen


Allgemeine Informationen

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.


Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird erteilt, wenn:

Eine Genehmigung für Windenergieanlagen im Rahmen von Repowering darf auch nicht versagt werden, wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, aber


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Vor der Durchführung der Änderungen


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt für Biogasanlagen abhängig von Mengenschwellen

Landkreis / kreisfreie Stadt für Windkraftanlagen und Biogasanlagen abhängig von Mengenschwellen


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich stellen.

Dem Antrag fügen Sie die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen bei.

Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Behörde erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)


Fachlich freigegeben am

03.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)

SG Immissionsschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt