Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.


Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage

§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

09.02.2023

Zuständige Stelle(n)