Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen


Allgemeine Informationen

Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.


Zuständige Stelle

Jugendamt


Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen


Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Zuständige Stelle(n)