Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

25.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.


Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn

Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.

Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.

Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.

Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.


Bearbeitungsdauer

ca. 6 bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Weitere Informationen


Zuständige Stelle(n)

Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"