Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs genehmigen lassen


Allgemeine Informationen

Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)