Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

19.12.2025

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Gebühr
64 EUR (FIX)

Kosten für die positive Feststellung der Zuverlässigkeit.

Gebühr
130 EUR (FIX)

Kosten für die negative Feststellung der Zuverlässigkeit.

Gebühr
30 EUR (FIX)

Kosten für Rücknahme eines Antrags auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Speziell:

Bei Verlängerung:


Allgemeine Informationen

Bevor Sie in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten können, wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Personal, aus den folgenden Tätigkeitsfeldern:

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist neben erforderlichen Schulungen die Grundvoraussetzung, um eine Zugangsberechtigung in einen Sicherheitsbereich zu erhalten und somit die Tätigkeit am Flughafen oder in dem betroffenen Unternehmen aufnehmen zu können.

Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig

Zu Sicherheitsbereichen zählen:

Die Regelung betrifft somit zum Beispiel:

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgehen kann. Die Prüfung umfasst:

Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.

Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber selbst beantragen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten.

Mitwirkungspflicht:

Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.

Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn

Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn

Sie ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Weitere Informationen

Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.


Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0345 5141231