Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

Zum Sicherheitsbereich zählen unter anderem:

Die Regelung betrifft somit auch:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. Die Abrechnung gegebenenfalls fälliger Gebühren wird von der Ausweisstelle des Flughafens durchgeführt.

 

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Zuverlässigkeit bereits überprüft wurde und Sie den Nachweis dazu einreichen, dauert die Bearbeitung gegebenenfalls nur wenige Tage.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf

Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:

Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen: 

Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis.

Online:


Weitere Informationen

Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen muss Ihnen die Zugangsberechtigung und der Ausweis entzogen werden. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung nicht mehr erfüllen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Adresse
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg