Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 


Voraussetzungen

Sie haben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
 


Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder in schriftlich)


Gebühren (Kosten)

Kosten: mindestens 50 Euro

Die Kosten hänge von folgenden Faktoren ab:


Fristen

Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.

Die Teilbaugenehmigung kann maximal um  1 Jahr verlängert werden.
 


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Zuständige Stelle(n)