Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 


Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 


Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren betragen mindestens 50 €.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: 


Fristen


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Zuständige Stelle(n)